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Ab Januar 2023 dürfen im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) Pflanzenschutzmittel (PSM), die Wirkstoffe mit erhöhtem Risikopotenzial für Oberflächengewässer oder Grundwasser enthalten, nicht mehr angewendet werden (Tab. 1). Dadurch wird die Umwelt besser vor den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln geschützt.

Tabelle 1: Liste der vom Anwendungsverbot betroffenen Wirkstoffe (Anh. 1 Ziff. 6.1 Direktzahlungsverordnung):

1 Einsatz bei gewissen Kultur-Schädlings-Kombinationen weiterhin erlaubt
2 Aufbrauchfrist 30.6.2023
3 Einsatz mit Sonderbewilligung möglich

Entsorgung von Alt- und Restbeständen

Nicht mehr gebrauchte PSM sind Sonderabfälle und unterstehen einer Rückgabepflicht. Wer sie entsorgen will, muss sie einer rücknahmepflichtigen Stelle, einer dafür vorgesehenen Sammelstelle oder an Sammeltagen der Gemeinde abgeben.

Rücknahmepflichtige Stellen sind alle, die PSM herstellen oder verkaufen – also auch der Detailhandel. Sie sind gesetzlich angewiesen, unverwendete Mittel zurückzunehmen und sachgemäss zu entsorgen. Aufgrund der kommenden Einschränkungen sind alle Landis im Kanton Solothurn, die Landi Region Basel sowie das Lagerhaus Lohn vorübergehend bereit, von ihren Kunden auch etwas grössere Mengen als üblich kostenlos zurückzunehmen.

Wichtig:
Es werden nur entsprechende Pflanzenschutzmittel zurückgenommen. Diese müssen sich im etikettierten Originalgebinde befinden. Andere Sonderabfälle wie Farben, Reinigungsmittel oder undefinierbare Substanzen müssen separat entsorgt werden.

Was passiert mit den entsorgten Pestiziden?

In der normalen Kehrichtverbrennung werden die Giftstoffe der PSM nicht genügend sicher zerstört. PSM werden deshalb durch spezialisierte Unternehmen in Hochtemperaturöfen bei 1'100°C bis 1’200°C verbrannt.

15.12.2022 / Amt für Umwelt

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