Versicherungsschutz für mitarbeitende Ehepartner und Ehepartnerinnen
Im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 (AP 22+) wurden verschiedene Anpassungen im Bereich der Direktzahlungen getroffen. Mit dem Verordnungspaket 2024 hat der Bundesrat am 6. November 2024 die verabschiedeten Gesetzesbestimmungen auf Verordnungsebene umgesetzt.
Ein wichtiger Bestandteil ist der Sozialversicherungsschutz für Ehepartner/innen oder eingetragene Partner/innen des/der Bewirtschafter/in, welche regelmässig auf dem Betrieb mitarbeiten. Die Änderungen treten per 01.01.2025 in Kraft, damit die Betriebe die entsprechenden Vorkehrungen treffen können, wird eine Übergangsfrist von zwei Jahren gewährt. Somit ist die Sozialversicherungspflicht erst ab 2027 an die Direktzahlungen gekoppelt. Wenn die Sozialversicherungspflicht nicht eingehalten wird, ist dementsprechend eine Kürzung der Direktzahlungen die Folge.
Das Obligatorium gilt für Ehepartner oder eingetragene Partner des Bewirtschafters oder der Bewirtschafterin, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- ist am 1. Januar des Beitragsjahres mit dem Bewirtschafter-/in verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Partnerschaft
- hat am 1. Januar des Beitragsjahres das 65. Altersjahr noch nicht vollendet
- hat im Jahr vor dem Beitragsjahr kein eigenes Einkommen erzielt hat, dass höher ist als die BVG-Eintrittsschwelle (2024: CHF 22’050.00)
- Betriebliches und ausserbetriebliches Einkommen werden dabei zusammengezählt
- arbeitet auf dem Betrieb regelmässig und beträchtlich mit (im Sinne des Zweiverdienerabzuges, der in der in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann)
Ausgenommen vom Obligatorium sind Personen, wenn:
- sie aufgrund des Gesundheitszustandes eine Ablehnung für den Abschluss einer Taggeldversicherung oder Risikovorsorge erhalten haben
- sie aufgrund des Gesundheitszustandes einen Vorbehalt für den Abschluss einer Taggeldversicherung oder Risikovorsorge erhalten haben. Der Vorbehalt darf nicht älter als 5 Jahre sein.
- das Bewirtschafterpaar in den letzten zwei Jahren ein durchschnittliches steuerbares Einkommen von höchstens CHF 12'000.00 erzielt hat
- der Betrieb als juristische Person geführt wird
- es sich beim Betrieb um einen Sömmerungs- oder Gemeinschaftsweidebetrieb handelt
- sie Jahrgang 1972 haben oder älter sind
Falls Sie dazu Fragen haben oder eine Beratung wünschen, zögern Sie nicht, die Agrisano Regionalstelle Solothurn zu kontaktieren: 032 628 60 68 oder per Mail bei Rahel Lisser-Boss oder Stefan Wyss.
21.11.2024 / Agrisano Regionalstelle Solothurn


