Viele offene Fragen bei der Umsetzung des RPG-2
An der diesjährigen Delegiertenversammlung des Solothurner Bauernverband war Sascha Peter, Amtschef Amt für Raumplanung und Kantonsplaner eingeladen, ein Referat über die Auswirkungen des Raumplanungsgesetzes 2 (RPG-2) auf die Solothurner Landwirtschaft zu halten.
Während bei Beginn des Referates mehr die Entwicklung des Bevölkerungswachstums und die damit eingehende Verbauung aufgezeigt wurden, kam Sascha Peter ziemlich schnell auf die aktuelle Situation zu sprechen. Das RPG-2 ist nach dem RPG-1 im Jahr 2012 der nächste Schritt, um die Raumplanung zu verändern, respektive mit dem neuen Gesetz die Bebauung in der Landwirtschaftszone zu stabilisieren. Da gewisse Fehler, respektive ein zu langes Zuwarten im Falle RPG-1 seitens Kantons gemacht wurde, ist man sich nun bereits proaktiv auf das neue RPG-2 am Vorbereiten.
Es zeigt sich vor allem, dass der Gesetzgeber (Bund) mit jeder weiteren Anpassung des Raumplanungsgesetzes mehr und detailliertere Regeln vorgibt und somit der Ermessensspielraum für die Kantone kleiner werde und das Vertrauen des Bundes gegenüber der Kantone klein sei. Weiter zeigte Sascha Peter auf, wie der Ablauf bei einem Baugesuch ist. Wenn die Gesuchsteller unvollständige Baugesuchsunterlagen einreichen, braucht das Amt für Raumplanung viel Zeit für Zwischenberichte, wodurch viele Ressourcen verbraucht werden. Aufgrund der fehlenden Ressourcen wurden Voranfragen auf die Seite gelegt und zonenkonforme Bauvorhaben vorgezogen. Er versprach Verbesserungen in Sachen Voranfragen, Digitalisierung und der Komplexität der geforderten Unterlagen und zeigte Verständnis bei spezifischen Fragen der Delegierten.
Was ist das RPG-2?
Beim RPG-2 handelt es sich um einen indirekten Gegenvorschlag zu der Landschaftsinitiative. Das Gesetzt wurde vom Parlament einstimmig angenommen und soll vor allem die Stabilisierung des Bauwesens in der Landwirtschaftszone bewirken. Der Vernehmlassungsentwurf im Oktober 2024 kam hingegen bei den Organisationen und Branchen sehr unterschiedlich an, weshalb die Überarbeitung der Raumplanungsverordnung wohl mehr Zeit in Anspruch nehmen wird und somit die Umsetzung auch erst Ende 2025 anstelle von Mitte 2025 erwartet wird.
Das im neuen Gesetz verankerte Stabilisierungsziel soll gemäss Entwurf der Raumplanungsverordnung mittels Gebäudezahlen plus 1 oder 2 % gemäss Vorschlag des Schweizer Bauernverbandes anhand des Stichtages des Parlamentsentscheides am 29.September 2023 festgelegt werden. Die Folgen daraus wären, dass neue Gebäude nach Ausreizung dieser Prozentanzahl nur noch erstellt werden dürfen, wenn alte Gebäude abgerissen werden. Ob es sich dabei um flächenmässig gleich grosse Gebäude, sinnesmässig um gleiche Gebäudenutzungen oder einfach um Gebäude handelt, ist aktuell noch unklar.
Weiter soll das Gesetz respektive die Verordnung Besserungen bezüglich Geruchs- und Lärmabstände in der Landwirtschaftszone oder Priorität im Baubewilligungsverfahren mit sich bringen. Damit ein Anreiz zum Abbruch von Gebäuden geschaffen wird, ist im Gesetz eine 100-prozentige Übernahme der Abbruchkosten vermerkt. Unsicher ist jedoch aktuell deren Finanzierung, da der Bund bisher keinen Anteil dafür übernehmen will. Angedacht ist zurzeit eine Finanzierung mittels Mehrwertabgabe bei Einzonungen.
Es gibt auch Chancen bei der Umsetzung
Damit die Umsetzung des RPG-2 gut von statten gehen wird, ist sich bereits heute das Amt für Raumplanung gemäss Sascha Peter proaktiv am Vorbereiten. Zusätzlich werde eine Arbeitsgruppe, bei der auch der Solothurner Bauernverband sowie die Solothurnische Landwirtschaftliche Kreditkasse dabei sein werden, erstellt.
Das Fazit von Sascha Peter bezüglich des RPG-2 ist, dass es einerseits noch viele offene Fragen gibt, aber auch andererseits viele Chancen mit sich bringe.
27.02.2025 / Matthias Widmer


