Vorbereitung auf die Stichtagserhebung
Die Frühjahrserhebung in GELAN steht kurz vor der Tür. Es gilt, sich für die Direktzahlungsprogramme anzumelden, die in der Folge umgesetzt werden. Dazu zählen auch die neuen Programme, die mit dem Verordnungspaket Pa. Iv. 19.475 eingeführt wurden. Nachfolgend ein paar Details für die Erhebung.
Grundanforderungen für den ÖLN
Für das Jahr 2023 (Kontrolle im 2024) muss die Düngerbilanz nach bekannter Norm, d.h. mit einer maximalen Toleranz von 110% bei Nverf und P erfüllt sein. Ab 2024 (Kontrolle im 2025) wird der Fehlerbereich gestrichen, es gelten ab dann maximal 100%.
Ebenfalls ab 2024 müssen bei einer offenen Ackerfläche von mehr als 3 ha, mindestens 3.5% der Ackerfläche als BFF vorhanden sein. Für maximal 1.75% der Ackerfläche wird der Anbau von Getreide in weiter Reihe anerkannt. Wird mehr Getreide in weiter Reihe angebaut, so zählt die restliche Fläche nicht zu den 3.5%.
Seit diesem Jahr ist die automatische Spritzenreinigung und der Spülwassertank für Pflanzenschutzgeräte mit mehr als 400 Liter Inhalt Pflicht.
Ebenfalls ab 2023 gelten die neuen Anforderungen bezüglich Abdrift und Abschwemmung. Neben den spezifischen Auflagen der Pflanzenschutzmittel muss eine Risikoreduktion von mindestens einem Punkt erreicht werden. Massnahmen dafür sind Pufferstreifen in diversen Breiten, Begrünung zwischen den Reihen oder vollständige Begrünung inkl. Vorgewende sowie Mulchsaat. Für die Bemessung der Abschwemmung sind nur Parzellen mit Gefälle von mehr als 2% und näher als 100 m am Gewässer relevant.
Ab 2023 sind PSM-Behandlungen zwischen dem 15.11. und dem 15.02. verboten. Dies gilt auch für Vorauflaufbehandlungen.
Ab 2024 wird das Schleppschlauchobligatorium greifen. Bereits jetzt sind die Flächen, die diesem unterfallen auf dem GELAN aufgeschaltet (Kürzel SSO).
Optionale Leistungen
Neben den ÖLN-Grundanforderungen können weitere freiwillige Programme angemeldet und umgesetzt werden. Die Wichtigsten davon werden nachfolgend erläutert.
So können Ackerbaubetriebe ab 2023 einen effizienten Einsatz von Stickstoff anmelden, wenn sie den Bedarf an Nverf in der Düngerbilanz um maximal 90% decken.
Weiter besteht die Möglichkeit, sich ab 2023 für eine angemessene Bedeckung des Bodens anzumelden. Nach der Ernte einer Kultur vor dem 30.09. muss eine Folgekultur innerhalb von sieben Wochen angebaut werden und es darf keine Bodenbearbeitung (ausser Streifensaat) vor dem 15.02. erfolgen.
Für dieses Jahr steht auch die Anmeldung für eine schonende Bodenbearbeitung mit Mulch-, Streifen- oder Direktsaat und einem maximalen Glyphosateeinsatz von 1.5 kg Wirkstoff offen. Mindestens 60% der offenen Ackerfläche wird ab Ernte Vorkultur bis Ernte Hauptkultur pfluglos bewirtschaftet (mit einzelnen Ausnahmen). Ab 2024 ist die angemessene Bodenbedeckung Voraussetzung, um sich für den Beitrag an eine schonende Bodenbearbeitung anmelden zu können (2023 noch nicht!). Bei beiden Massnahmen verpflichtet sich der Landwirt oder die Landwirtin für die Einhaltung während eines Jahres.
In der Herbsterhebung konnte für das Jahr 2023 der Weidebeitrag angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass sämtliche Tierkategorien das «normale» RAUS erfüllen müssen. Jene Kategorien, die für den Weidebeitrag angemeldet sind, müssen einen TS-Verzehr von mindestens 70% auf der Weide aufweisen. Zudem sind 22 Auslauftage während den Monaten November bis April Pflicht. Wer diese Anforderungen voraussichtlich bei angemeldeten Tierkategorien nicht erfüllen kann, der hat in der Frühjahrserhebung noch Zeit, das Häckchen auf GELAN zu entfernen. Wird der Weidebeitrag nach definitiver Anmeldung nicht erfüllt, so fällt die betroffene Tierkategorie nicht ins «normale» RAUS. Stattdessen wird sanktioniert. Die Sanktion fällt in etwa so aus, dass der Weidebeitrag nach Abzug der Sanktion noch etwa 90 % des normalen RAUS-Beitrages ausmacht.
Die Erläuterungen sind nicht abschliessend. Für weitere Informationen sind auf der Seite des ALW die neuen KIP-Richtlinien und weitere Informationen zu den Direktzahlungen aufgeschaltet. Ebenfalls auf der Seite befindet sich ein Excel für die Berechnung der notwendigen Weidefläche für den Weidebeitrag. Dieses Excel wird auch im Vollzug verwendet. Es lohnt sich, sich über die anstehende Stichtagserhebung Gedanken zu machen, insbesondere bezüglich der neuen Massnahmen und deren Umsetzbarkeit auf dem eigenen Betrieb.
26.01.2023 / Adrian Kohler


