Weiterführung der Landschaftsqualitäts- und Vernetzungsprojekte ab 2028
Der Kanton Solothurn hat im laufenden Jahr mit der Planung der neuen Projekte begonnen und erarbeitet Grundlagen, Ziele und wichtige Handlungsfelder. Gemeinsam mit den Trägerschaften der aktuellen LQ- und Vernetzungsprojekte wird die neue Organisationsstruktur geschaffen. Die Organisationsform und -struktur wird angepasst und der administrative Aufwand verringert. Der Kanton wird nur noch ein Projekt über das gesamte Kantonsgebiet beim Bund einreichen. Um die Regionalität zu gewährleisten, werden «regionale Koordinationsgruppen» gebildet, die bei der Erarbeitung des Projekts, der regionalen Massnahmen und der Beratung sowie später bei der Umsetzung unterstützen. Die regionale Koordinationsgruppen stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen den Bewirtschaftenden und dem Kanton dar.
Das BLW stellt Richtlinien zur Erarbeitung der regionalen Biodiversität und Landschaftsqualität (PrBL) zur Verfügung. Aktuell ist das ALW dabei, die Datengrundlagen für die Erarbeitung der PrBL zusammenzutragen. Diese Grundlagen helfen bei der konkreten Erarbeitung des Projekts ab 2026. Der Bund hat mit den Richtlinien 16 Massnahmen definiert, welche gesamtschweizerisch relevant sind. Diese Massnahmen können für die PrBL gewählt werden. Die Trägerschaft kann sich aber auch dazu entscheiden, eine Bundesmassnahme nicht in den Massnahmenkatalog aufzunehmen, beispielsweise weil diese regional nicht relevant ist. Die Bundesmassnahmen können durch regionale Massnahmen mit Effekt auf Landschaftsqualität und/oder Vernetzung ergänzt werden. Sinnvolle Massnahmen aus den aktuellen Landschaftsqualitäts- und Vernetzungsprojekten können hier gegebenenfalls weiterbestehen und beim BLW beantragt werden.
Was gilt für die aktuell laufenden Projekte?
Vernetzungsprojekte: Nach Abschluss der zweiten Projektperiode reichen die Trägerschaften ihren Schlussbericht beim ALW ein. Anschliessend werden die Projekte bis Ende 2027 verlängert (inkl. Verfügung). Für diese Verlängerung ist kein zusätzlicher Bericht erforderlich. Landschaftsqualität: Die Landschaftsqualitätsprojekte werden unverändert bis Ende 2027 fortgeführt. Die Weiterführung der bestehenden Projekte wurde vom Bund beschlossen.
Weiteres Vorgehen
Die aktuellen Trägerschaften nehmen eine aktive Rolle bei der Bildung der regionale Koordinationsgruppen ein. Wie soll der zukünftige Regionsperimeter aussehen? Werden Grenzen der aktuellen Projekte beibehalten? Welche Ansprechperson wird neu zuständig sein? Wer wird in der regionalen Gruppe vertreten sein? Die Trägerschaften teilen dem Amt für Landwirtschaft bis Ende 2025 mit, welche Personen in den «regionalen Koordinationsgruppen» aktiv sein werden und wie die Perimeter dieser Gruppen aussehen.
11.12.2025 / ALW, SOBV Edgar Kupper


