Wie müssen familieneigene Angestellte versichert werden?
Der Unterschied von familienfremden und familieneigenen Angestellten muss bekannt sein, damit man versteht, wie beispielsweise der Sohn nach der Lehre versichert werden muss.
Ende Juli haben wiederum viele die Lehre abgeschlossen, auch in der Landwirtschaft. Oftmals werden die Söhne und Töchter auf dem Betrieb angestellt. Wichtig zu wissen: Familieneigene Arbeitskräfte müssen versicherungstechnisch wie ein selbständiger Landwirt abgesichert werden. Das bedeutet, die Unfalldeckung muss in der Krankenkasse eingeschlossen werden. Zudem sollte eine Taggeldversicherung und Risikoversicherung abgeschlossen werden.
Doch was sind familieneigene Angestellte?
Zu den Familienmitgliedern gehören aus Sicht Betriebsleiter/in: Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern, Grosseltern und Schwiegersöhne/-töchter, welche den Hof übernehmen werden. Ein häufiges Beispiel ist, wenn der Sohn oder die Tochter in der Ausbildung war und anschliessend zu Hause angestellt wird. Verheiratete Paare sind selbstverständlich mitarbeitende Familienmitglieder und sind den Selbständigerwerbenden gleichgestellt. Ist ein Paar jedoch nicht verheiratet, gilt das aus Sicht der Versicherung als familienfremd und der Lebenspartner/in kann somit über die Globalversicherung versichert werden.
Unfallversicherung
Als Arbeitnehmer kann grundsätzlich die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausgeschlossen werden. Wer mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist über den Arbeitgeber gegen Nichtberufsunfälle (NBU) versichert. Aber aufgepasst! Mitarbeitende Familienmitglieder in der Landwirtschaft müssen in der Einzelversicherung abgedeckt werden und sind wie ein selbständiger Landwirt/in zu versichern. Das heisst auch die Unfalldeckung muss bei der Krankenkasse eingeschlossen werden. Im Lehrjahr kann die Unfalldeckung ausgeschlossen werden, da Lernende immer über UVG versichert sind. Wird das Kind nach Lehrabschluss weiterhin auf dem elterlichen Hof beschäftigt, muss die Unfalldeckung in der Krankenkasse eingeschlossen werden. Es sei denn, man verfügt über eine externe Anstellung, welche die NBU-Deckung gewährleistet.
Taggeldversicherung
Falls Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit arbeitsunfähig werden, können Sie mit AGRI-revenu nach der vereinbarten Wartefrist Ihren Erwerbsausfall bzw. die Kosten einer Ersatzarbeitskraft für die Weiterführung des Betriebs für die Dauer von max. 730 Tagen (minus Wartefrist) versichern. Für Betriebsleiter/innen empfehlen wir grundsätzlich ein Taggeld von CHF 250.00 pro Tag, für mitarbeitende Familienmitglieder ein Taggeld von CHF 150.00 pro Tag.
Risikoversicherung
Die Taggeldleistungen enden nach spätestens zwei Jahren. Anschliessend kommt die 1. Säule zum Tragen. Diese Leistungen reichen aber nicht zum Fortführen der gewohnten Lebensweise. Für eine genügende Deckung der Risiken Invalidität und/oder Tod empfehlen wir für familieneigene Angestellte den Abschluss einer Risikoversicherung im Rahmen der freien Vorsorge (Säule 3b) oder einer kombinierten Risiko / Sparversicherung, auch Pensionskasse genannt (Säule 2b).
Falls Sie Fragen zu diesen Themen haben, dürfen Sie sich gerne telefonisch unter 032 628 60 68 oder via E-Mail (info@sobv.ch) bei uns melden.
10.08.2023 / Rahel Lisser-Boss, Versicherungsberaterin


