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Auf vielen Betrieben stellt sich die Frage, wie der Generationenwechsel vollzogen werden soll. Die Generationengemeinschaft ist heute ein oft angetroffenes Modell, für eine sukzessive Übergabe der Verantwortung auf die nachfolgende Generation.

Der bisherige Betriebsleiter gründet mit dem Nachfolger oder der Nachfolgerin eine Generationengemeinschaft. Rechtlich ist das eine einfache Gesellschaft. Die Bewirtschaftung erfolgt künftig gemeinsam, wobei es durchaus sinnvoll ist, Zuständigkeitsbereiche festzulegen.

Mit der Generationengemeinschaft kann die nachfolgende Generation sukzessive in die Rolle des Betriebsleiters hineinwachsen. Der Nachfolger hat nicht einfach einen fixen Lohn, sondern sein Einkommensanteil ist abhängig vom Betriebsergebnis. Gerade in jungen Jahren - ohne familiäre Verpflichtungen - benötigt der Nachfolger nicht so viel Einkommen für den Lebensunterhalt, wie sein Anteil am gemeinsamen Einkommen ist: er kann Eigenkapital bilden und so kontinuierlich seinen Anteil am gemeinsamen Unternehmen, dem Landwirtschaftsbetrieb, aufbauen. Wenn die abtretende Generation nach ein paar Jahren aus der Generationengemeinschaft aussteigt, z.B. wegen Erreichen des AHV-Alters, muss der Übernehmer im idealen Fall nicht mehr 100% der Betriebsübernahme finanzieren.

Die Gründung einer Generationengemeinschaft erfordert einen Vertrag, in dem die Spielregeln für die Zusammenarbeit festgelegt werden. Es müssen verschiedene Fragen geklärt werden. Wie werden die verschiedenen Leistungen abgegolten? Wie wird das gemeinsam erwirtschaftete Einkommen verteilt? Es muss ebenfalls klar geregelt werden, wie es sich mit einem erwirtschafteten Einkommen ausserhalb des Betriebes verhält.

Generationengemeinschaften erlauben eine sukzessive Übertragung der Betriebsführung und der Verantwortung auf den Nachfolger. Damit dieser Übergang passieren kann, sollte eine Mindestdauer von 4 Jahren möglich sein.

Der Einstieg in eine Generationengemeinschaft erlaubt auch, ein Starthilfedarlehen zu bekommen. Mit dem Starthilfedarlehen erwirbt sich der Übernehmer idealerweise einen Anteil am Eigenkapital der Gemeinschaft. Die Elterngeneration kann die dadurch in den Betrieb fliessenden Mittel für allenfalls notwendige Investitionen oder für den Abbau von verzinslichen Schulden nutzen. Ihr Eigenkapitalanteil an der Generationengemeinschaft nimmt bei einem solchen Bezug entsprechend ab.

Die Generationengemeinschaft ist ein Modell für den Generationenwechsel, die rechtzeitig diskutiert werden sollte. Nur eine langfristige Planung der Ablösung stellt sicher, dass die für den Betrieb und die beteiligten Personen richtige Lösung gefunden wird.

Bei Fragen zur Gründung einer Generationengemeinschaft steht Ihnen die SOBV DL AG gerne zur Verfügung.

Bild: Die Grüne

17.03.2022 / Marian Scheidegger

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