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Am Freitag, 14. November 2025 ist der letzte Tag im Jahr, an dem ohne Sonderbewilligung Pflanzenschutzmittel und Schneckenkörner im Acker- und Futterbau ausgebracht werden dürfen. Ab dem 15. November bis und mit dem 15. Februar gilt im ÖLN im Acker- und Futterbau das Winterbehandlungsverbot. In diesem Zeitraum darf nur in Ausnahmefällen eine Pflanzenschutzbehandlung erfolgen (inkl. Schneckenkörner). Bei einer Behandlung zwischen dem 15. November und dem 15. Februar ist zwingen vorab eine Sonderbewilligung bei der Fachstelle Pflanzenschutz zu beantragen.

Feldspritze einwintern

Nach der letzten Pflanzenschutzmittelbehandlung der Saison kann die Spritze gründlich gereinigt, gepflegt und anschliessend eingewintert werden. Nachfolgende Punkte sind beim einwintern der Spritze zu beachten:

  • Fachgerechte Entleerung der Spritze auf einer bewachsenen Parzelle;
  • Schmieren aller Gelenke vor dem Waschen, damit sich diese nicht mit Wasser füllen können;
  • Für die Innenreinigung können spezielle Reinigungsmittel verwendet werden, damit alle Ablagerungen entfernt werden;
  • Die Reinigung muss auf einem Spritzenwaschplatz erfolgen, welcher in eine aktive Güllegrube oder eine Aufbereitungsanlage mit Rückhaltetank entwässert ist;
  • Die Spritze darf keinesfalls auf einem Platz, der in ein Oberflächengewässer oder in die Kanalisation entwässert, gereinigt werden;
  • Die Düsen, Filter und Membrane sind auf Ablagerungen und Verstopfungen zu prüfen. Die Teile können in einem Becken mit Reinigungsmittel eingelegt und einer Bürste gesäubert werden;
  • Um Pumpe, Leitungen und andere flüssigkeitsführenden Teile vor Frostschäden zu schützen, kann die Spritze mit einem Gemisch von Frostschutzmittel und Wasser befüllt werden. Wichtig: Das Gemisch sollte überall in den flüssigkeitsführenden Teilen vorhanden sein.
  • Nach dem Waschen noch einmal alle Gelenke schmieren, damit allfälliges Wasser entfernt wird;
  • Metallteile können zudem mit Rostschutzmitteln vor Korrosion geschützt werden.


13.11.2025 / Stefanie Jost

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