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Bei der Betriebsübergabe an einen oder mehrere Nachkommen, stellt sich oft die Frage, wie die Wohnsituation in Zukunft geregelt werden soll. Wenn sich die abtretende Generation entscheidet auf dem Betrieb zu bleiben, setzt dies häufig die Schaffung von neuem Wohnraum voraus.

Das Erlangen einer Baubewilligung ist immer ein langwieriger Prozess. Darum lohnt es sich, bereits vor der Eingabe des Baugesuchs schon Abklärungen zu treffen, um Rückfragen der Amtsstellen vermeiden zu können. Folgende Aspekte gilt es beim Bau von Wohnraum zu beachten:

Ist der Bau einer Wohnung in der Landwirtschaftszone zonenkonform?

In der Landwirtschaftszone sind Wohnbauten zulässig, soweit diese für die Bewirtschaftung notwendig sind. Eine Notwendigkeit besteht, wenn eine Tierhaltung betrieben wird, die 24-Stunden Anwesenheit erfordert (ausgenommen Mutterkuhhaltung gem. Bundesgerichtsentscheid).
Da die 24-Stunden Anwesenheit bei einem Ackerbaubetrieb nicht zwingend notwendig ist, braucht ein solcher Betrieb grundsätzlich keinen Wohnraum in der Landwirtschaftszone. Das heisst, man kann den bestehenden Wohnraum erhalten und erneuern, jedoch keinen neuen Wohnraum erstellen.

Die Betriebsleiter- und Altenteilwohnung dürfen zusammen max. 400 m2 umfassen. Die Altenteilwohnung wird nur bewilligt, wenn die Betriebsnachfolge sichergestellt ist und der Betrieb langfristig eine Existenz darstellt.
Die Betriebsnachfolge gilt als gesichert, wenn der Sohn oder die Tochter die landwirtschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben. Die langfristige Existenzfähigkeit muss mit einem Budget nachgewiesen werden.
Besonders arbeitsintensive Betriebe können eine zusätzliche Angestelltenwohnung erstellen. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass eine eben erwähnte Tierhaltung betrieben wird, der Betrieb mindestens 3 SAK ausweist und dass in vertretbarer Distanz kein Wohnraum erhältlich ist.

Welche besonderen Einschränkungen gibt es?

Dem Schaffen von zusätzlichem Wohnraum dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Das heisst, die neuen Bauten dürfen weder das Landschaftsbild noch das Ortsbild beeinträchtigen. Zudem sind Nebenerwerbsbetriebe und Pferdebetriebe von der Erstellung von neuem Wohnraum ausgeschlossen.

Was ist für das Erlangen einer Baubewilligung einzureichen?

Bei Bauten für den Wohnbedarf muss die Zonenkonformität durch das Amt für Raumplanung bestätigt werden. Für die Beurteilung des Bauvorhabens wird ein Nachweis der landwirtschaftlichen Nutzflächen, ein Arbeitsvoranschlag (Arbeitskräftebedarf) und ein Erhebungsbogen des baulichen Gewässerschutzes mit einem Entwässerungsplan des Betriebes verlangt.
Die Voraussetzungen und Anforderungen für zonenkonforme Bauten in der Landwirtschaft sind sehr komplex. Dieser Artikel soll heikle Punkte beim Erstellen von Wohnraum aufzeigen und vielleicht helfen, eine grobe Abschätzung der eigenen Situation zu machen. Das Team der SOBV DL AG hilft Ihnen gerne bei der Erarbeitung der benötigten Unterlagen und steht bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

02.06.2021/ Marian Scheidegger

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