Zinsgünstige Darlehen bei der SFWE beantragen
Die Schweizerische Stiftung zur Förderung von Wohneigentum (SFWE) unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer mit zinsgünstigen Darlehen beim Erwerb, Bau sowie bei der Erneuerung und energetischen Sanierung von Wohnraum. Gefördert werden Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen – darunter auch Landwirte im Haupt- oder Nebenerwerb sowie Nichtlandwirte, sofern sie die Liegenschaft selbst bewohnen.
Folgende Darlehen können beantragt werden:
- Erwerb, Bau, Erneuerung und Erweiterung von Wohnraum
- Darlehen mit Energiebonus
- Vollumfängliche energetische Sanierungen (für die Jahre 2021–2025)
- Photovoltaikanlagen ab 8 kWp bei Neubau oder Umbau (2023–2025
Die Darlehenshöhe beträgt zwischen CHF 60’000.00 und CHF 90’000.00 pro Wohnung, maximal drei Wohnungen pro Gesuchsteller. Der Zinssatz beträgt aktuell 1 %. Bei Sanierungsdarlehen entfällt der Zins in den ersten zehn Jahren.
Darlehen der SFWE können mit weiteren Fördermitteln kombiniert werden, etwa mit Investitionskrediten, kantonalen Wohnbaudarlehen oder Beiträgen aus dem Gebäudeprogramm der Kantone.
Ein Darlehen kann gewährt werden, wenn das steuerbare Einkommen unter CHF 50’000.00 und das Vermögen unter CHF 144’000.00 liegt (Stand vor der Investition). Die Darlehen werden grundpfandrechtlich gesichert und geniessen Vorrang vor Investitionskrediten oder kantonalen Förderdarlehen. Das Gesuch wird bei der SFWE eingereicht.
Hier klicken für weitere Informationen wie das Merkblatt oder das Gesuchsformular.
04.09.2025 / SFWE


