Zusätzliche Massnahmen zur Vermeidung der Schlachtung trächtiger Tiere
Das Schlachten von trächtigen Kühen sollte wann immer möglich vermieden werden und nur in Notfällen vorkommen. 2017 wurde eine Fachempfehlung herausgegeben, um dies zu erreichen. Wie Proviande in einer Mitteilung schreibt, habe sich die Deklarationspflicht auf dem Begleitdokument, die für Rinder ab 15 Monaten und für Kühe ab 5 Monaten nach dem letzten Abkalbedatum gilt, bewährt. Trotzdem wurde im letzten Überprüfungszeitraum bei einem Prozent der kontrollierten Rinder und Kühe eine Trächtigkeit festgestellt. Die Fachempfehlung wurde nun mit zusätzlichen Massnahmen ergänzt und präzisiert, um in Zukunft auch diese Fälle zu verhindern.
Die neuen Massnahmen sind:
- Zur Schlachtung eines trächtigen Tieres wird ein tierärztliches Attest benötigt.
- Die Trächtigkeitsuntersuchung im Schlachtbetrieb wird vereinheitlicht.
- Die Gebühr für unbegründete Schlachtungen trächtiger Tiere wird von CHF 100.00 auf CHF 200.00 erhöht.
- Bringen Tierhalter wiederholt unbegründet trächtige Tiere zur Schlachtung, sollen diese zusätzlich ermahnt werden.
03.02.2022 / pd


