Die Bürgschaftsstiftung für bäuerliche Heimwesen
Die Solothurnische Bürgschaftsstiftung für bäuerliche Heimwesen bürgt Nachgangshypotheken sowie Investitionskredite und Betriebshilfedarlehen von Pächterfamilien.
Mit der Verbürgung von Nachgangshypotheken können Bankdarlehen oberhalb der Belastungsgrenze grundpfändlich sichergestellt werden. Mit der Verbürgung von Investitionskrediten und Betriebshilfedarlehen für Pächterfamilien kann die notwendige Sicherheit gewährt werden, damit auch Pächterfamilien in den Genuss von Investitions- und Betriebshilfekrediten kommen können.
Die Gesuche für die Gewährung einer Bürgschaft sind bei der Soloth. Landwirtschaftlichen Kreditkasse einzureichen. Sie werden vom Stiftungsrat geprüft und bewilligt.


