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Kulturlandschäden korrekt abschätzen - Entschädigungen

Kulturschaden

Durch Schäden an Kulturland entstehen für den Landwirten oder die Landwirtin Mehrkosten und eventuell Ertragsausfälle. Kulturlandschäden können aus unterschiedlichen Gründen entstehen.

Schäden durch menschliche Einwirkungen

Hierbei handelt es sich vor allem um Schäden aufgrund Bau- oder Grabarbeiten und Veranstaltungen. Die SOBV Dienstleistungen AG bietet bei der Bemessung der Entschädigung Hand und berät Landwirte und Landwirtinnen, Veranstalter sowie Bau- und Planungsunternehmen bei sämtlichen Entschädigungsfragen. Egal, ob der Schaden bereits eingetreten ist oder noch erwartet wird. Ein Augenschein vor Ort mit allen Beteiligten bietet beste Voraussetzungen für eine transparente Abschätzung.

Wildschäden

Schäden verursacht durch Wildtiere werden je nach Ausmass geschätzt und entsprechend der Schätzung entschädigt. Entschädigt werden insbesondere der Ertragsausfall und die Kosten für die Wiederinstandstellung. Das Vorgehen bei entdecktem Wildschaden ist wie folgt:

  1. LandwirtIn meldet den Schaden umgehend dem zuständigen Jagdverein.
  2. Jagdverein meldet den Schaden an die SOBV Dienstleistungen AG (ausser in den Gebieten Dorneck, Thierstein, Gösgen, Olten)
  3. Abschätzung vor Ort mit BewirtschafterIn, VertreterIn Jagdverein, Zuständige/r SOBV Dienstleistungen AG
  4. Meldung an Amt für Wald, Jagd und Fischerei (AWJF) durch SOBV Dienstleistungen AG
  5. Auszahlung Entschädigungen durch AWJF
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