Solothurnische Landwirtschaftliche Kreditkasse
Pauschale Investitionskredite und Beiträge sind zur nachhaltigen Verbesserung der Produktions- und Bewirtschaftungsgrundlagen in der Landwirtschaft gedacht.
Die Mittel für Investitionskredite, Starthilfe, Betriebshilfe und Beiträge in der Landwirtschaft stellt grösstenteils der Bund zur Verfügung, der Vollzug geschieht in den Kantonen. Im Kanton Solothurn ist dies die Solothurnische Landwirtschaftliche Kreditkasse (SLK), deren Geschäftsstelle auf dem Bauernsekretariat Solothurn geführt wird.
Welche Massnahmen werden unterstützt?
Investitionskredite in Form von unverzinslichen Darlehen werden hauptsächlich natürlichen Personen beim Um- oder Neubau von Wohn- und Ökonomiegebäuden sowie bei der Erstellung von Hofdüngeranlagen gewährt. Weiter werden Starthilfen bei Pacht- und Hofübernahmen gewährt.
Beiträge sind ab Hügelzone bis Bergzone IV als Pauschalen für Ökonomiegebäude und Düngeranlagen möglich. Zudem können seit 2018 auch im Tal Beiträge für bauliche Massnahmen und Einrichtungen zur Verwirklichung ökologischer Ziele gewährt werden.
Betriebshilfedarlehen können bei unverschuldeter finanzieller Bedrängnis oder auch für eine Umschuldung gewährt werden.
Was geschieht mit dem Gesuch?
Gesuche sind an die Soloth. Landw. Kreditkasse einzureichen. Die SLK kann nur auf Gesuche eintreten, wenn die Eintretenskriterien gemäss Verordnung über die Strukturverbesserung in der Landwirtschaft (SVV) erfüllt sind. Es müssen also verschiedene persönliche und betriebliche Voraussetzungen gegeben sein. Laut SVV sind Gesuche für Investitionskredite und Beiträge so früh einzureichen, dass die Prüfung vor der Einleitung der Massnahmen durchgeführt werden kann. Vor dem Entscheid der SLK darf nicht mit dem Bau begonnen werden. Nach Eingang des Gesuches erfolgen normalerweise die Besichtigung und die Beratung auf dem Betrieb durch den Betriebsberater. Von der Einreichung des Formulars bis zum Baubeginn sollte deswegen auf jeden Fall mit 2-3 Monaten Bearbeitungszeit gerechnet werden. Bei grossen Investitionen und bei Starthilfen ist die Zweckmässigkeit der vorgesehenen Investition mit einem Betriebskonzept zu belegen.


